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Schutz und Sicherheit für die Schweiz

Bevölkerungsschutz Badge

JA zum revidierten Zivildienstgesetz

Wir leben in unsicheren Zeiten. Die Schweiz braucht eine einsatzfähige Armee und einen starken Bevölkerungsschutz. Die Bestände der Armee und der Bevölkerungsschutzorganisationen dürfen nicht weiter ausgehöhlt werden!
Das revidierte Zivildienstgesetz korrigiert die Fehlentwicklungen der letzten Jahre. Es sichert die Bestände von Armee und Bevölkerungsschutz und sorgt für Fairness. Das revidierte Gesetz stellt sicher, dass der Zivildienst wieder zur Ausnahme für Menschen mit Gewissenskonflikten wird. Nur so lässt sich langfristig die Sicherheit unseres Landes garantieren.

Darum: JA zu Schutz und Sicherheit für die Schweiz.
JA zum revidierten Zivildienstgesetz.

Argumente

Eine einsatzfähige Armee und ein robuster Bevölkerungsschutz sind das Fundament für Schutz und Sicherheit. Aktuell werden diese Bestände jedoch systematisch ausgehöhlt: Zu viele Dienstpflichtige wechseln in den Zivildienst, was die Einsatzfähigkeit unserer Schutzorganisationen gefährdet.

Die instabile Weltlage und die Kriege in der Ukraine sowie im Iran zeigen deutlich, dass wir wieder verstärkt in unsere Landesverteidigung investieren müssen.

Das revidierte Zivildienstgesetz stoppt diese Fehlentwicklung und sichert unsere Verteidigungsbereitschaft.

Eine schlagkräftige Armee und ein starker Bevölkerungsschutz sind die Garanten für unsere Sicherheit. Wenn jedoch massenhaft Dienstpflichtige in den Zivildienst abwandern, fehlen im Ernstfall die Ressourcen für die Landesverteidigung und die Krisenbewältigung. Das revidierte Gesetz stoppt diesen personellen Aderlass.

Das revidierte Zivildienstgesetz korrigiert die Fehlentwicklungen und rückt die Verhältnisse wieder gerade: Der Dienst in der Armee oder im Bevölkerungsschutz wird zum Normalfall, während der Zivildienst wieder seine Rolle als begründete Ausnahme einnimmt.

Das revidierte Zivildienstgesetz stellt sicher, dass die Schweiz auch in Zukunft auf einsatzbereite und verlässliche Schutzorganisationen zählen kann.

Die Revision sorgt für Gerechtigkeit – besonders gegenüber jenen, die ihren Dienst in Armee und Bevölkerungsschutz pflichtbewusst leisten. Indem wir den personellen Aderlass stoppen, stellen wir sicher, dass für die Sicherheit und Krisenbewältigung auch künftig genügend ausgebildete Kräfte zur Verfügung stehen. Das Gesetz beendet die verfassungswidrige Wahlfreiheit und rückt die Verpflichtung zum Schutz unseres Landes wieder ins Zentrum.

Der Zivildienst bleibt für Schweizer mit einem echten Gewissenskonflikt weiterhin voll zugänglich. Die Neuregelung beseitigt jedoch falsche Anreize und stellt sicher, dass der Zivildienst wieder als begründete Ausnahme und nicht als bequeme Alternative wahrgenommen wird.

Die Rückkehr zum verfassungsmässigen Auftrag stärkt die Glaubwürdigkeit des Zivildienstes und erhöht seine gesellschaftliche Akzeptanz.